Inhalte der Seminare und Fortbildungen

Die jeweilige Berufsgruppe, ihre Rolle im Nationalsozialismus und ihre Beteiligung an nationalsozialistischem Unrecht bilden jeweils den Ausgangs- und Bezugspunkt der Seminare. In Ausstellungsrundgängen und Arbeitsgruppen wird anhand von Zeitdokumenten und Biografien, Bildern, Filmen und Hörbeispielen in die Seminarthemen eingeführt und die personellen wie strukturellen Kontinuitäten und Veränderungen in den jeweiligen Institutionen vor 1933 und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beleuchtet.

 

Daraus gewonnene Erkenntnisse werden in die Diskussion aktueller Menschenrechtsfragen eingebracht. Weitere Bausteine der Seminare beinhalten die justizielle Aufarbeitung nach Kriegsende, die Entnazifizierung im öffentlichen Dienst sowie Konsequenzen, die die internationale Staatengemeinschaft mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Völkermordkonvention von 1948 unter anderem aus den NS-Verbrechen und den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges zog und die die Rahmenbedingungen für institutionelles Handeln veränderten.